1. GELTUNG
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der DELIAH Marketing und Consulting, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenso für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Marketing. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den jeweiligen Projektverträgen.
2.2. Dabei stellen die Offerten der Agentur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar, die die Agentur annehmen kann.
2.3. Die Annahme durch die Agentur hat in Textform zu erfolgen. Der Vertrag kann auch im elektronischen Geschäftsverkehr per Fernkommunikationsmittel wie E-Mail oder FAX zustande kommen. Durch die Annahme kommt der Vertrag zustande.
3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Rohdaten und Druckvorlagen werden nicht herausgegeben, außer die Herausgabe wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Die Agentur behält sich vor, Mehrkosten für die Herausgabe dieser Daten geltend zu machen.
3.3 Lieferungsfristen können nicht garantiert werden.
3.4. Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit
– die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte;
– mit der Vorlage oder dem Inhalt der übertragenen Daten offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden;
– die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten sexistischer Natur ist; oder die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir in irgendeiner Weise verpflichtet sind, Vorlagen und Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden.
3.5. Die Prüfung der wettbewerbs-, urheber-, kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und der markenrechtlichen Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten ist nicht Aufgabe der Agentur.
3.6. Die Umsetzung des Kundenauftrages erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Alle Kundendaten werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und auf Wunsch nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
4. PRODUKTIONSSPEZIFISCHE BESONDERHEITEN, BEANSTANDUNGEN
4.1. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
– geringfügigen Farbabweichungen zwischen 2 oder mehreren Aufträgen,
– geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
– geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
– geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (= Abweichungen vom Endformat);
– insbesondere bei Pochettas bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1 – 2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
– geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen,
– geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden und dem Endprodukt.
5. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
5.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, soweit diese von ihm zu verantworten sind. Er muss die Agentur über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
5.2. Die Daten sind in den von der Agentur angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten. Abweichende Dateiformate des Kunden bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Agentur.
5.3. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
5.4. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.
5.5. Der Kunde hat die an ihn gesendeten Entwürfe des Auftrages unverzüglich zu überprüfen und Fehler innerhalb von 5 Tagen bei dem Auftraggeber anzuzeigen. Kommt es nicht zu einer Fehleranzeige, so gilt der Entwurf als genehmigt.
5.6. Der fertiggestellte Auftrag ist bei Übergabe unverzüglich zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur über Beschädigungen oder Fehlmengen innerhalb von 5 Kalendertagen zu informieren.
5.7. Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an die Agentur übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Zudem hat der Kunde für inhaltliche Mängel, der von ihm eingebrachten Texte, einzustehen.
5.8. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist.
5.9. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die GEMA, abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
5.10. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Werk der Agentur im Eigentum der Agentur.
7. VERGÜTUNG
7.1. Die Vergütung wird im Auftrag schriftlich festgesetzt.
7.2. Je nach Versandart fallen die dafür entstandenen Kosten an.
7.3. Bei Änderungen des Auftrages durch den Kunden, werden Mehrkosten durch die Agentur angezeigt und evtl. ein neuer Auftrag geschlossen. Bei Änderungen des Auftrages, weil sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, behält sich die Agentur das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten und einen erneuten Auftrag mit dem Kunden zu schließen. Bei Abbruch eines Auftrages werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten durch den Kunden ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
7.4. Bei einem Angebot von mehr als 750,- € besteht die Möglichkeit der Agentur, eine Vorkassenrechnung i. H. v. 50 % der Summe des Auftrages zu stellen.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSFRIST, VERZUG
8.1. Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung, Rechnung bei Lieferung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und zurückgewiesen.
8.2. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde ist verpflichtet innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen (Geldeingang).
8.3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde, soweit er Unternehmer ist, auch ohne Mahnung in Verzug.
9. HAFTUNG
9.1. Die Agentur haftet in keinem Fall für die kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten.
9.2. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Maßnahme mitgeteilt hat.
9.3. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
9.4. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die auf eine leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und dabei nicht Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit darstellen.
10. FREMDLEISTUNGEN
Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand bei Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Agentur.